Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Merseburg, Geusaer Straße 57, Ri. Zentrum. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 FrontCam ergab 45 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Merseburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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