Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Winterberg-Grönebach, L 872, FR Küstelberg um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Verwarnungsgeld von 35,00 € erhoben. Festgestellt wurden 49 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV mit Foto. Verwarnungsgeld: 35,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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