Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 03.03.2016 in Chemnitz, Reichsstraße i. Höhe Fußgängerbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 65 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Sensormessung, ESO ES3.0 und Frontfoto. Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

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