Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Reichstädter Straße, S 190, In Höhe Haus-Nr. 28, Rtg. Reichstädt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 60 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h wurde mit 15,00 € Verwarnungsgeld geahndet .
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Dippoldiswalde übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidirgkeit
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