Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Leipzig, auf der Maximilianalle um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messgerät stationäre Anlage TPH-S.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“