Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 24, Richtung Berlin, in Höhe km 130,923. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h der erforderliche Abstand von 79,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messprotokoll
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
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