Es wurde in 07751, Bucha, auf der BAB 4, bei km 176,259, in FR Dresden bei einer Geschwindigkeit von 72 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 30,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videokontrollsystem festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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