Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, in Höhe km 2,706 bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h statt des nötigen Abstandes von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 24,79 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand-stationär festgestellt. Beweismittel: Video, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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