Der Abstandsverstoß erfolgte in Oyten, auf der A 1, bei km 90,265, RF Bremen / Münster. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 146 km/h der erforderliche Abstand von 73,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS-Messung

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Vordruck Zeugenvernehmung wegen Ordnungswidrigkeit

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