Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Theres, auf der A 70, Ri. Bayreuth, Abschnitt 260, km 6,111 bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h statt des nötigen Abstandes von 69,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 27,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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