Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 23,00 m in Wiesbaden, auf der BAB 3, bei km 150,900, FR Frankfurt wurde bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wiesbaden übersandte Zeugenfragebogen
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