Der Abstandsverstoß erfolgte in Büren, auf der Bundesautobahn A 44, bei km 76,50, RF Kassel. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 177 km/h der erforderliche Abstand von 87,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 26,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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