Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde bei AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, bei km 2,0, Tangente in FR B 2, Berlin Weisens./ Schwas. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 38 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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