Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 165,1, (Baustelle), in FR Oranienburg / Prenzlau begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed mit Beweisfoto 90 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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