Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 168,7, in FR Hamburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 83 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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