Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente zur BAB 12 zur BAB 10, in FR Schönefelder Kreuz . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung PoliScan Speed 115 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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