Auf der BAB 10, Tangente BAB 9,-BAB 10, Abschnitt 181, bei km 2,1, in FR AD Werder wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor mit Beweisfoto 121 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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