Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund mit 29 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 159 km/h. Beweismittel: stat. Überwachungsanlage TraffiStar S 330, Tatfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandt.

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