Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, bei km 177,580, Gem. Grafschaft, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 126 km/h mit Messgerät ES3.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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