Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 13, im Bereich von km 48,3, in FR AS Duben um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0, mit Beweisfoto ergab 123 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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