Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 72411 Bodelshausen, auf der B 27, Ende 4-spurig um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mössingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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