Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 1, Rheinbrücke um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden bei der Geschwindigkeitsmessung 91 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldstelle Leverkusen übersandte Zeugenfragebogen im Ermittlungsverfahren
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