Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde beim AD Barnin, Ast. A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B 2 / Berlin, Weißens/ Schwan die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ergab 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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