Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 12347, Berlin, Nk, auf der BAB 100, Tunnel/OT Britz Süd wurde mit 35,00 € Verwarnungsgeld beleg. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung Frontfoto mit  120 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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