Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 55131, Mainz, auf der Langenbeckstraße, zwischen Haus-Nr. 36 und Am Fort Josef die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 55 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Sensormessung mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Mainz übersandte Vordruck Anhörung

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