Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bexbach, Hinter den Fichten, Höhe Hn. 11. a.R. Niederbexbacher Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 42 km/h mit LEIVTEC XV3 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h wurde Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € angeboten.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Saar-Pfalz-Kreis übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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