Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Oldenburger Straße, FR einwärts mit 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandt.

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