Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Zeugenfragebogen

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