Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der Gemarkung Seelze, auf der BAB 2, bei km 242,356, RF Dortmund um 45 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messsystem VIDIT VKS  ergab 125 km/h

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover

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