Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bingen, auf der A 60, in Höhe km 46,0, Nahe Taldreieck, FR Gensingen/HK die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 81 km/h mit Vitronic Trailer mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung
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