Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Egloffstein, St 2191, Abschnitt 1000, km 0,0, Hammerbühl, Ri. Gößwein die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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