Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 100,000, Fahrtrichtung Frankfurt/Main die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 125 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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