Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Espenhain, auf der B 95, stationäre Messanlage, Fahrtrichtung Borna die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 79 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandte Vordruck Anhörung

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