Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frechen, auf der A 4, bei km 56,147, RF Heerlen außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG,11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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