Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gardelegen, Hottendorf, B 188, Abschn. 028, km 2,700, Dorfstraße 45, Ri. Uchtspringe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 86 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasergerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 36 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung
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