Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Gladbeck, auf der BAB 52, bei km 2,660, FR Essen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: ESO Einseitensensor 3.0, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.
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