Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Jülich, L 136, Abschn. 17, km 2,4, bei Stetternich, Einm. Wolfshovener Straße, i. FR Jülich um 43 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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