Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kevelaer, Ortsteil Kervenheim, L 464, Schloss-Wissener-Straße 8, K 13, FR Uedem/BAB die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 93 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 43 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Vordruck Anhörung
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