Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rhauderfehn 114, Holter Landstraße, Höhe Nr. 19, FR Potshausen mit 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandt.
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