Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, auf dem Barnstorfer Ring, B 103 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 104 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lichtmessverfahren mit Foto.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Formular Anhörung

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