Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seedorf, Station ROW-B 71-210-1828, in Richtung Zeven begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax TPH- S und Foto 71 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Zeugenfragebogen

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