Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Spreenhagen, OT Latzwall, L 23, Latzwall, Abschnitt 60, km 5,8 – 5,2 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 38 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 88 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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