Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wadgassen, auf der A 620, i.H. AS Wadgassen, Rtg. Völklingen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren Leivtec XV3.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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