Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Westhausen, auf der B 29, Bohlerstraße, aus FR Aalen um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Ostalbkreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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