Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 59379, Selm, auf der Lüdinghausener Straße, Höhe Funnebrücke, Fahrtrichtung Lüdin mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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