In Wörrstadt, auf der Pariser Straße, stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Frontfoto 52 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Verbandsgemeinschaft Wörrstadt übersandte Vordruck Anhörung
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