Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Samtal, auf der A 1, Gemarkung Salmtal, FR Koblenz, bei km 113,9 um 26  km/h, bei zulässigen 1000 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Abhörung

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