Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177.5 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 155 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 35 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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