Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 72, km 32,6, Fahrtrichtung Hof-Leipzig. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 169 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Zeugenfragebogen

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