Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 10.12.2015 auf der B 104, OU Gadebusch, Abs. 100, km 0,080, Richtung Rehna um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messgerät: ESO-ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg
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